In einem Musterverfahren wurde die Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) vom Düsseldorfer Sozialgericht zurückgewiesen. Das Gericht urteilte heute, die eGK, die bis Ende des Jahres an mindestens 50 Millionen Versicherte verteilt soll, sei in ihrer aktuellen Form gesetzes- und verfassungskonform.
Der 32-jährige Kläger hatte sich mit dieser Klage von der Nutzung der Plastikkarte befreien wollen. Er sah sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und hatte datenschutzrechtliche Bedenken gegen die eGK. Nun wurde er, und alle anderen Versicherten, mit dem Urteilsspruch des Düsseldorfer Gerichts zur Nutzung der eGK gesetzlich verpflichtet.
Die elektronische Gesundheitskarte gerät immer wieder ins Fadenkreuz der Kritik. Datenschützer, Patienten- und Ärzteverbände sowie Bürgerrechtsbewegungen befürchten, dass die eGK in ihrer derzeitigen Form nicht genügend Schutz für private Daten der Versicherten bieten würde. Der Patient würde mit der elektronischen Gesundheitskarte zum "gläsernen Patienten".
Das Gericht wies die Klage mit der Argumentation zurück, die elektronische Gesundheitskarte würde in ihrer aktuellen Form, wie auch schon die alte Versichertenkartem, lediglich Stammdaten der Versicherten speichern. Desweiteren seien alle zuküftigen Anwendungen nur mit Zustimmung des Versicherten möglich.
Der Kläger, der durch das Bündnis "Stoppt die E-Card" unterstützt wird, kündigte an, bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen, sollte seiner Klage nicht vorher stattgegeben werden.